FÜR DEN NOTAR
- Feststellung und Dokumentation vermessungstechnischer Tatbestände
- bei Grenzstreitigkeiten werden die rechtmäßigen Grundstücksgrenzen rechtlich einwandfrei hergestellt und die Grenzverhandlungen geführt.
- Beratung bei der Antragstellung notwendiger Teilungsgenehmigungen unter Beachtung der erforderlichen Grenzabstände, Eintragung von Baulasten, Wegerechten etc...
- Anfertigung eindeutiger Pläne mit genauen Flächenangaben als Vertragsgrundlage
- Bildung neuer Eigentumsgrenzen aufgrund von Verträgen durch die Ausführung der örtlichen Vermessungsarbeiten, Durchführung von Grenzterminen, Erstellen von Grenzprotokollen und Beschaffung der Abschreibungsunterlagen
FÜR DEN ARCHITEKTEN UND BAUTRÄGER
- Erstellung geometrisch einwandfreier Lage-/Höhenpläne als Planungsgrundlage in analoger und digitaler Form
- Planungssicherheit durch Lieferung amtlicher Lagepläne zum Bauantrag unter Beachtung der Vorgaben des Bauplanungs- und Bauordnungdreches
- Absteckungsarbeiten aller Art garantieren Größe, Form und Lage des Bauverhabens sowie Einhaltung von Grenzabständen
- Baubegleitende Vermessungen inkl. Deformations- und Beweissicherungsmessungen
- Gebäudefassadenaufmaß durch Einsatz der Photogrammetrie
- Ausführung der gesetzlich vorgeschriebenen Gebäudeeinmessungen nach Fertigstellung des Bauvorhabens
- Ausstellung von Grenzbescheinigungen zur Vorlage bei Kreditinstituten und Bauämtern
FÜR DIE KOMMUNEN
- Koordination vermessungstechnischer Aufgaben zwischen den beteiligten Fachingenieuren bei der Bauleitplanung
- Herstellung amtlicher Planunterlagen für Bebauungspläne
- Festlegung und Vermessung der Umringsgrenzen des zu beplanenden Gebiets inkl. verbindlicher Flächenangaben
- Richtigkeitsbescheinigungen für Bebauungspläne
- Vermessungstechnische Umsetzung des B-Plans vor Ort und Bildung der neuen Grundstücksgrenzen
- Mitwirkung in der kommunalen Bodenordnung und Mitarbeit in den Gutachterausschüssen
- Aufbau und Aktualisierung von raumbezogenen Informationssystemen (GIS, Stadtgrundkarte, Kanal-Bau-Leitungskataster etc.)
FÜR DIE BAUHERREN
- Baubegleitende Vermessungen
- Gebäudefassadenaufmaß durch Einsatz der Photogrammetrie
- Ausstellung von Grenzbescheinigungen zur Vorlage bei Kreditinstituten und Bauämtern
FÜR INFRASTRUKTUR-UNTERNEHMEN
- Lage- und Höhenpläne
- Laserscanning von Anlagen
- Bauwerksüberwachungen
- Absteckungsabrbeiten